Auslandszahlungen: Aktuelle Informationen

Betrugsmasche mit gefälschten Auslandsschecks

Aktuell wird vor einer Betrugsmasche mit gefälschten Auslandsschecks gewarnt:

  • Eine ausländische Person bucht eine Dienstleistung (aktuell Heilbehandlungen).
  • Zur Vorauszahlung wird ein Scheck angeboten.
  • Der Auslandsscheck wird zur Gutschrift E.v. (Eingang vorbehalten) eingereicht.
  • Die ausländische Person sagt den Behandlungstermin ab und bittet um Erstattung der Vorauszahlung per Überweisung.
  • Der Betrag wird auf ein genanntes Auslandskonto der fremden Person überwiesen.
  • Später kommt der Auslandsscheck wegen Fälschung unbezahlt zurück.

Diese Betrugsmasche gab es in der Vergangenheit auch bei Anzahlungen für Waren, Autos etc.

Bitte beachten Sie bei Auslandsschecks generell, dass zur Gutschrift E.v. (Eingang vorbehalten) eingereichte Schecks nach Monaten oder länger unbezahlt zurückkommen können. Kurze Fristen für die Scheckrückgabe, wie wir sie in Deutschland kennen, gibt es in den meisten Ländern nicht, insbesondere nicht bei Scheckfälschungen.

Sprechen Sie uns vor Geschäftsabschluss mit nicht bekannten Personen im Ausland und vor Einreichung deren Auslandsschecks gerne an. Wir empfehlen Ihnen die für Ihr Geschäft passende Zahlungsform.

Beratung Internationales Geschäft

Zahlungsaufträge: Hinweis zum "Purpose Code"

Bei Zahlungen in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Russland ist der "Purpose Code" im Verwendungszweck unbedingt erforderlich.

Zahlungen in Russischen Rubeln unterliegen zudem strengen Formatvorschriften durch die Russische Nationalbank. Sprechen Sie uns daher vor Ausführung einer Zahlung in Rubel an.

Eine Übersicht der Purpose Codes, u.a. für die Vereinigten Arabischen Emirate und Russland finden Sie auf den Internetseiten der PNC Financial Service Group:

Übersicht Purpose Codes (Link PNC)

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IBAN bei Zahlungen zugunsten Währungskonten

Die IBAN des Begünstigten wird mittlerweile von vielen Banken außerhalb des SEPA-Raumes bei Zahlungen angefragt. Auftraggeber wenden sich häufig an die Zahlungsempfänger, und bitten um Mitteilung der IBAN. Diese Anfragen erfolgen auch bei Zahlungen, die in anderen Währungen als Euro ausgeführt werden sollen.

Bei Überweisungen auf ein Währungskonto führt die Angabe der IBAN bei den zwischengeschalteten Banken meist zu einer Umrechnung in Euro.

Geben Sie daher bitte bei Zahlungen zugunsten Ihres Währungskontos die Kontonummer mit vorangestelltem Währungskennzeichen an (z.B. USD12345). Falls der Auftraggeber auf die IBAN besteht, sollte eine zusätzliche Weisung erfolgen, z.B. "payment to be effected in USD only".

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