Garantien

Garantie

Garantierte Sicherheit für Ihre Geschäftspartner

Eine Bankgarantie sichert vertraglich zugesagte Leistungen ab und sorgt so für einen reibungslosen internationalen Handel. Mit unseren Bankgarantien geben Sie Ihren Geschäftspartnern eine Sicherheit.

  • Als Begünstigter erhalten Sie Schutz vor Nichterfüllung der Pflichten Ihres Vertragspartners.
  • Als Auftraggeber stärken Sie Ihre Vertrauenswürdigkeit bei Ihren Geschäftspartnern.

Häufige Garantiearten

  • Bietungsgarantie: Dient zur Sicherung der Ernsthaftigkeit eines Angebots.
  • Anzahlungsgarantie: Gewährleistet die Rückerstattung geleisteter Anzahlungen.
  • Vertragserfüllungsgarantie: Sichert dem Begünstigten einen garantierten Betrag zu, sofern vertragliche Ansprüche nicht erfüllt werden.
  • Gewährleistungsgarantie: Stellt sicher, dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen bei auftretenden Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist nachkommt.
  • Zahlungsgarantie: Stellt sicher, dass der Verkäufer für die gelieferte Ware auch Geld bekommt.

Direkte und indirekte Garantie

Je nach Gepflogenheiten und Rechtsvorschriften im Ausland kann eine Garantie direkt oder indirekt ausgestellt sein:

  • Direkte Garantie: Ihre Sparkasse sagt Ihrem Geschäftspartner eine Zahlung in bestimmter Höhe zu – für den Fall, dass Sie Ihren Vertragspflichten nicht vollständig nachkommen.
  • Indirekte Garantie: Eine ausländische Bank wird zwischengeschaltet.

Passende Lösungen

Ob Sie selbst der Begünstigte sind oder eine Garantie zugunsten Ihres Vertragspartners stellen müssen - wir beraten Sie hinsichtlich Länderusancen und Garantieformulierungen. Sprechen Sie bereits vor den Vertragsverhandlungen mit unseren Beraterinnen und Beratern über Ihre Projekte.

Beratung Internationales Geschäft

Abwicklung Garantien

Sie haben Fragen zur Abwicklung von Garantien oder zu einem konkreten Geschäft? Sprechen Sie gerne unser Kompetenzteam Dokumente & Garantien an.

Kompetenzteam Dokumente & Garantien